Satzung


Vereinsordnung der Fotofreunde Eschenbach-Grafenwöhr
5.Fassung


§1 Zweck der Vereinigung


Die Vereinigung "Fotofreunde Eschenbach-Grafenwöhr" hat zur Aufgabe, die

Amateurfotografie zu pflegen und zu fördern.

Die gemeinsamen Zusammenkünfte, kulturellen Veranstaltungen, Wettbewerbe und

Ausstellungen dienen dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten,

bzw. stellen den Kontakt zur Öffentlichkeit her.


§2 Gemeinnützigkeit


1. Der Verein arbeitet ausschließlich für die in §1 genannten Zwecke. Ein Gewinn wird

nicht angestrebt. Etwaige Gewinne aus Veranstaltungen fließen dem Verein zur Erfüllung

seiner Aufgaben zu.

Sämtliche Vereinstätigkeiten werden unentgeltlich ausgeführt. Ausgaben und

Aufwendungen werden in angemessenem Maße erstattet.


2. Die Vereinigung kann aufgelöst werden, wenn 2/3 der erschienenen Mitglieder einer zu

diesem Zweck einberufenen Zusammenkunft der Auflösung zustimmen.

In diesem Fall wird das verbleibende Gerät des Vereins den Vereinsmitgliedern zum

Erwerb angeboten.

Der Erlös aus den Veräußerungen der Geräte des Vereins geht an die Mitglieder, die zum

Zeitpunkt der Auflösung als beitragszahlende Mitglieder geführt wurden, und zwar zu

einem Anteil, der der Anzahl der Monate der Mitgliedschaft entspricht.


§3 Mitgliedschaft


1. Mitglied der Vereinigung "Fotofreunde Eschenbach-Grafenwöhr" kann jederzeit jeder

werden, der bereit ist, im Verein die Amateurfotografie zu pflegen und zu fördern.


2. Über die Aufnahme entscheiden die Vorstände.


§4 Beiträge


1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließt die Jahreshauptversammlung mit einfacher

Mehrheit.

2, Die Änderung des Mitgliedsbeitrags muß in der Einladung zur ahreshauptversammliung angekündigt werden.


3. Die Beitragserhebung erfolgt durch Bankeinzug.



§5 Beendigung der Mitgliedschaft


1. Die Mitgliedschaft endet


a) durch Austritt zum Jahresende

b} durch Ausschluß


2. Der Ausschluß wird mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer zu diesem

Zweck einberufenen Zusammenkunft beschlossen.


3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis (soweit erteilt) an die

Vorstandschaft abzugeben.


$6 Organe der Vereinigung


1. Die Organe der Vereinigung sind


a) die Vorstandschaft, gebildet aus

-bis zu drei Vorständen, unter denen einer als Vorsitzender gewählt wird..

-dem Schriftführer

-dem Pressewart

-dem Kassenführer

-dem Kassenprüfer

-den Gerätewarten

-dem Technischen Sachverständigen

-dem Medienbeauftragten


b) die Jahreshauptversammlung


2. Die Vorstände leiten die Zusammenkünfte, vertreten die Vereinigung nach innen und

außen.

3. Der Schriftführer ist verantwortlich für die Erstellung des Protokolls bei der

Jahreshauptversammlung und Aktualisierung der Homepage.

4. Der Pressewart ist verantwortlich für die Erstellung der Zeitungsberichte und die

Führung der Vereinschronik.

5. Der Kassenführer regelt sämtliche Geldgeschäfte.

6. Der Kassenprüfer führt jährlich die Kassenprüfung durch.

7. Die Gerätewarte sind verantwortlich für die Bereitstellung der technischen Geräte bei 
den Zusammenkünften.

8. Der Technische Sachverständige berät die Mitglieder in technischen Belangen, die im

Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit stehen.

9. Die Jahreshauptversammlung findet jährlich statt.

Die Einladung erfolgt schriftlich, per Email oder persönlich an alle Mitglieder.


Die Jahreshauptversammlung umfaßt:

-Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung

-Berichte der Vorstände

-im 2-Jahresrhythmus Wahl der Vereinsorgane für jeweils 2 Jahre mit einfacher Mehrheit der

anwesenden Mitglieder

-Kassenbericht und Kassenprüfung

-Wünsche und Anträge


§7 Außerordentliche Zusammenkünfte


Die Einladung zu außerordentlichen Zusammenkünften erfolgt schriftlich, per Email oder

persönlich.


§8 Neuankäufe und Verkäufe

Neuankäufe oder Verkäufe werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder

einer zu diesem Zweck einberufenen Zusammenkunft oder bei der Jahreshauptver-

sammlung beschlossen.

Über Neuankäufe oder Verkäufe bis zu einem Betrag von € 300.- entscheiden die

Vorstände.


§9 Bildrechte und Bildüberlassung


Die Bildrechte bleiben grundsätzlich beim Autor. Es gelten die gesetzlichen

Bestimmungen.


In welchem Umfang die Bilder im Verein verwendet werden, regelt die Jahreshauptversammlung.


§10 Änderungen der Vereinsordnung


1. Änderungen der Vereinsordnung können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden

Mitglieder der Jahreshauptversammlung beschlossen werden.


2. Änderungen der Vereinsordnung müssen in der Einladung zur

Jahreshauptversammlung angekündigt werden.


Die Vorstände


Eschenbach-Grafenwöhr, den 20. 11. 2015