Satzung
Vereinsordnung der Fotofreunde Eschenbach-Grafenwöhr
5.Fassung
§1 Zweck der Vereinigung
Die Vereinigung "Fotofreunde Eschenbach-Grafenwöhr" hat zur Aufgabe, die
Amateurfotografie zu pflegen und zu fördern.
Die gemeinsamen Zusammenkünfte, kulturellen Veranstaltungen, Wettbewerbe und
Ausstellungen dienen dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten,
bzw. stellen den Kontakt zur Öffentlichkeit her.
§2 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein arbeitet ausschließlich für die in §1 genannten Zwecke. Ein Gewinn wird
nicht angestrebt. Etwaige Gewinne aus Veranstaltungen fließen dem Verein zur Erfüllung
seiner Aufgaben zu.
Sämtliche Vereinstätigkeiten werden unentgeltlich ausgeführt. Ausgaben und
Aufwendungen werden in angemessenem Maße erstattet.
2. Die Vereinigung kann aufgelöst werden, wenn 2/3 der erschienenen Mitglieder einer zu
diesem Zweck einberufenen Zusammenkunft der Auflösung zustimmen.
In diesem Fall wird das verbleibende Gerät des Vereins den Vereinsmitgliedern zum
Erwerb angeboten.
Der Erlös aus den Veräußerungen der Geräte des Vereins geht an die Mitglieder, die zum
Zeitpunkt der Auflösung als beitragszahlende Mitglieder geführt wurden, und zwar zu
einem Anteil, der der Anzahl der Monate der Mitgliedschaft entspricht.
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied der Vereinigung "Fotofreunde Eschenbach-Grafenwöhr" kann jederzeit jeder
werden, der bereit ist, im Verein die Amateurfotografie zu pflegen und zu fördern.
2. Über die Aufnahme entscheiden die Vorstände.
§4 Beiträge
1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließt die Jahreshauptversammlung mit einfacher
Mehrheit.
2, Die Änderung des Mitgliedsbeitrags muß in der Einladung zur ahreshauptversammliung angekündigt werden.
3. Die Beitragserhebung erfolgt durch Bankeinzug.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt zum Jahresende
b} durch Ausschluß
2. Der Ausschluß wird mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer zu diesem
Zweck einberufenen Zusammenkunft beschlossen.
3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis (soweit erteilt) an die
Vorstandschaft abzugeben.
$6 Organe der Vereinigung
1. Die Organe der Vereinigung sind
a) die Vorstandschaft, gebildet aus
-bis zu drei Vorständen, unter denen einer als Vorsitzender gewählt wird..
-dem Schriftführer
-dem Pressewart
-dem Kassenführer
-dem Kassenprüfer
-den Gerätewarten
-dem Technischen Sachverständigen
-dem Medienbeauftragten
b) die Jahreshauptversammlung
2. Die Vorstände leiten die Zusammenkünfte, vertreten die Vereinigung nach innen und
außen.
3. Der Schriftführer ist verantwortlich für die Erstellung des Protokolls bei der
Jahreshauptversammlung und Aktualisierung der Homepage.
4. Der Pressewart ist verantwortlich für die Erstellung der Zeitungsberichte und die
Führung der Vereinschronik.
5. Der Kassenführer regelt sämtliche Geldgeschäfte.
6. Der Kassenprüfer führt jährlich die Kassenprüfung durch.
7. Die Gerätewarte sind verantwortlich für die Bereitstellung der technischen Geräte bei
den Zusammenkünften.
8. Der Technische Sachverständige berät die Mitglieder in technischen Belangen, die im
Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit stehen.
9. Die Jahreshauptversammlung findet jährlich statt.
Die Einladung erfolgt schriftlich, per Email oder persönlich an alle Mitglieder.
Die Jahreshauptversammlung umfaßt:
-Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
-Berichte der Vorstände
-im 2-Jahresrhythmus Wahl der Vereinsorgane für jeweils 2 Jahre mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder
-Kassenbericht und Kassenprüfung
-Wünsche und Anträge
§7 Außerordentliche Zusammenkünfte
Die Einladung zu außerordentlichen Zusammenkünften erfolgt schriftlich, per Email oder
persönlich.
§8 Neuankäufe und Verkäufe
Neuankäufe oder Verkäufe werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder
einer zu diesem Zweck einberufenen Zusammenkunft oder bei der Jahreshauptver-
sammlung beschlossen.
Über Neuankäufe oder Verkäufe bis zu einem Betrag von € 300.- entscheiden die
Vorstände.
§9 Bildrechte und Bildüberlassung
Die Bildrechte bleiben grundsätzlich beim Autor. Es gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
In welchem Umfang die Bilder im Verein verwendet werden, regelt die Jahreshauptversammlung.
§10 Änderungen der Vereinsordnung
1. Änderungen der Vereinsordnung können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden
Mitglieder der Jahreshauptversammlung beschlossen werden.
2. Änderungen der Vereinsordnung müssen in der Einladung zur
Jahreshauptversammlung angekündigt werden.
Die Vorstände
Eschenbach-Grafenwöhr, den 20. 11. 2015
